Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fachbetriebe
§ 1 Betreiberin, Vertragsgegenstand und Rechtsnatur
(1) Betreiberin des Onlineportals glaserei.or.at (im Folgenden „Portal“) ist die Digital Now Marketing GmbH, Sonnenweg 6, 2223 Hohenruppersdorf, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgerichts Korneuburg unter FN 571958 s, UID-Nummer ATU77749126, vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa-Marie Taitl (im Folgenden „Betreiberin“). Kontakt: team@glaserei.or.at, +43 676 9490708. Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
(2) Das Portal ist ein Online-Vermittlungsdienst im Sinne des Art 2 Z 2 der Verordnung (EU) 2019/1150 (im Folgenden „P2B-VO“).
(3) Gegenstand des Vertrags zwischen der Betreiberin und dem Fachbetrieb ist ausschließlich
- die Darstellung eines Unternehmensprofils des Fachbetriebs auf dem Portal und
- die Zustellung eingehender Kundenanfragen aus dem Bereich des Glasergewerbes bis zur Höchstgrenze des gewählten Pakets.
(4) Die Leistung besteht in der Bereitstellung der Portaldarstellung und in der Zustellung eingehender Kundenanfragen. Sie umfasst nicht: Vermittlungsbemühungen, Verhandlungen mit Kunden, die Wahrung der Interessen einer der beteiligten Seiten, die Beratung von Kunden, die Prüfung von Kundenangaben über § 7 Abs 2 hinaus, Werk- oder Dienstleistungen am Glas und die Herbeiführung eines Vertragsabschlusses zwischen Fachbetrieb und Kunde.
(5) Das Entgelt nach § 16 ist ein laufzeitbezogenes Entgelt für die Bereitstellung nach Abs 3 und 4. Es ist unabhängig davon geschuldet, ob und mit welchem Ergebnis zwischen dem Fachbetrieb und einem Kunden ein Vertrag zustande kommt. Es ist kein Erfolgshonorar, keine Provision, keine Entschädigung, keine Vergütung für Mühewaltung und kein Ersatz von Aufwendungen oder allgemeinen Kosten. Ein Anspruch der Betreiberin auf eine erfolgsabhängige Vergütung besteht in keinem Fall, auch nicht anteilig und auch nicht bei Zustandekommen eines Auftrags.
(6) Die Betreiberin wird nicht als Makler im Sinne des Maklergesetzes, nicht als Handelsvertreter und nicht als Vertreter, Bote oder Erfüllungsgehilfe einer der beteiligten Seiten tätig. Sie ist nicht befugt, Verträge im Namen des Fachbetriebs oder eines Kunden abzuschließen, rechtsgeschäftliche Erklärungen mit Wirkung für diese entgegenzunehmen oder Zahlungen zu vereinnahmen.
(7) Vertragsbestandteile sind in dieser Rangfolge: individuelle schriftliche Vereinbarungen, diese AGB, das Preis- und Leistungsverzeichnis (Anlage 1), der Katalog unzulässiger Inhalte (Anlage 2), die hilfsweise Vereinbarung nach Art 26 DSGVO (Anlage 3). Ergänzend gilt die Datenschutzerklärung.
§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Im Sinne dieser AGB bedeutet:
- Fachbetrieb: der Vertragspartner der Betreiberin, der auf dem Portal ein Unternehmensprofil führt und Kundenanfragen erhält.
- Kunde: eine Person, die über das Anfrageformular des Portals eine Anfrage nach einer Glasereileistung stellt.
- Kundenanfrage (auch „Anfrage“): eine über das Anfrageformular eingegangene und von der Betreiberin nach § 7 Abs 2 geprüfte Anfrage samt der zu ihrer Beantwortung erforderlichen Kontaktdaten.
- Paket: der vom Fachbetrieb gewählte Leistungsumfang nach Anlage 1.
- Anfragekontingent (auch „Kontingent“): die Höchstzahl an Kundenanfragen, die dem Fachbetrieb im jeweiligen Bezugszeitraum nach dem gewählten Paket zugestellt werden kann.
- Bezugszeitraum: bei entgeltlichen Paketen der Zeitraum von einem Monat, gerechnet ab dem Tag der Freischaltung und danach ab dem jeweils entsprechenden Tag des Folgemonats; fehlt dieser Tag im Folgemonat, tritt der letzte Tag des Folgemonats an seine Stelle. Beim kostenlosen Paket beträgt der Bezugszeitraum ein Jahr ab Freischaltung.
- Zustellung: die Anzeige einer Kundenanfrage samt Kontaktdaten im Konto des Fachbetriebs oder deren Übermittlung an die hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Stammdaten: die Angaben des Fachbetriebs zu Firmenwortlaut, Rechtsform, Sitz, Standort, Einsatzgebiet, Leistungsspektrum und Kontaktdaten.
§ 3 Geltungsbereich, Vertragspartner, Verfügbarkeit
(1) Vertragspartner können ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 1 UGB sowie sonstige Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler und juristische Personen sein. Der Vertrag ist kein Verbrauchergeschäft; das Konsumentenschutzgesetz, das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz und das Verbrauchergewährleistungsgesetz finden keine Anwendung. Ein Rücktrittsrecht besteht daher nicht.
(2) Der Fachbetrieb sichert mit der Registrierung zu, unbeschränkt geschäftsfähig und Unternehmer im Sinne des Abs 1 zu sein und die Registrierung im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen. Eine falsche Zusicherung ist ein Grund im Sinne des § 18 Abs 2 Z 1; die Betreiberin kann das Vertragsverhältnis in diesem Fall nach § 18 auflösen.
(3) Diese AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Fassung für alle Verträge über ein kostenloses oder entgeltliches Paket.
(4) Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist auf dem Portal öffentlich, ohne Anmeldung und auch vor Vertragsabschluss jederzeit leicht zugänglich und in einer speicher- und druckbaren Form abrufbar (Art 3 Abs 1 lit b P2B-VO). Frühere Fassungen werden mit Angabe des Geltungszeitraums archiviert und bleiben abrufbar.
(5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachbetriebs werden nicht Vertragsinhalt, auch nicht durch widerspruchslose Leistungserbringung der Betreiberin. Abweichungen von diesen AGB gelten nur, wenn die Betreiberin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 4 Registrierung und Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Registrierung erfolgt durch Auswahl eines Pakets, Eingabe der Stammdaten und Absenden des Registrierungsformulars. Vor dem Absenden kann der Fachbetrieb alle Eingaben in einer Übersichtsansicht prüfen und über die Korrekturfunktion des Formulars berichtigen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Besondere Verhaltenskodizes hat sich die Betreiberin nicht unterworfen (§ 9 ECG).
(2) Das Absenden des Registrierungsformulars ist ein Angebot des Fachbetriebs. Der Zugang dieses Angebots wird unverzüglich elektronisch bestätigt (§ 10 Abs 2 ECG); diese Zugangsbestätigung ist noch keine Annahme. Der Vertrag kommt zustande mit der Annahmeerklärung der Betreiberin oder mit der Freischaltung des Pakets, je nachdem, was früher eintritt.
(3) Der Vertragstext wird dem Fachbetrieb gemeinsam mit der Annahmeerklärung in einer speicher- und druckbaren Form übermittelt und ist zusätzlich im Konto abrufbar.
(4) Vor Zustandekommen des Vertrags besteht kein Anspruch auf Aufnahme in das Portal. Die Betreiberin kann die Annahme eines Angebots ohne Angabe von Gründen ablehnen.
(5) Der Fachbetrieb erhält einen Zugang je Betrieb. Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen Dritten nicht überlassen werden; die Weitergabe an eigene Mitarbeiter zu dienstlichen Zwecken ist zulässig. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist die Betreiberin unverzüglich zu verständigen. Sie kann den Zugang bei begründetem Missbrauchsverdacht nach dem Verfahren des § 18 vorübergehend sperren.
§ 5 Pflichten und Zusicherungen des Fachbetriebs
(1) Der Fachbetrieb sichert zu, über eine aufrechte Gewerbeberechtigung für die von ihm auf dem Portal angebotenen Leistungen zu verfügen. Er nimmt zur Kenntnis, dass das Glasergewerbe nach § 94 Z 28 GewO 1994 ein reglementiertes Gewerbe ist.
(2) Der Fachbetrieb sichert zu, eine dem Umfang seiner Tätigkeit angemessene Betriebshaftpflichtversicherung zu unterhalten.
(3) Die Stammdaten und alle Profilangaben sind wahrheitsgemäß und vollständig zu machen und laufend aktuell zu halten. Der Fachbetrieb hat insbesondere dafür zu sorgen, dass Firmenwortlaut, Rechtsform und Sitz jederzeit richtig und für Kunden klar erkennbar sind (Art 3 Abs 5 P2B-VO).
(4) Die Betreiberin überprüft die Zusicherungen nach Abs 1 und 2 sowie die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben nach Abs 3 nicht laufend. Der Fachbetrieb steht allein dafür ein, dass die persönlichen und sachlichen Voraussetzungen für die von ihm angebotenen Leistungen vorliegen. Erlangt die Betreiberin Kenntnis von einem Verstoß, geht sie nach § 18 vor.
(5) Der Fachbetrieb darf auf dem Portal nur Leistungen anbieten, die dem Glasergewerbe und den auf dem Portal geführten Leistungskategorien zuzuordnen sind. Untersagt ist das Anbieten von Tätigkeiten, die gegen gesetzliche Verbote oder behördliche Anordnungen verstoßen, insbesondere gegen die Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und Sozialbetrug.
(6) Der Fachbetrieb hat bei der Nutzung des Portals und bei der Beantwortung von Kundenanfragen die geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere das UWG, die DSGVO und das DSG, § 174 TKG 2021, das UrhG, das MSchG und die Bestimmungen über die Preisauszeichnung.
§ 6 Pakete, Anfragekontingent, Bezugszeitraum
(1) Die verfügbaren Pakete, die zugehörigen Anfragekontingente und die Entgelte ergeben sich aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis (Anlage 1). Änderungen richten sich nach § 21.
(2) Das Anfragekontingent ist eine Höchstgrenze und kein Anspruch auf Zustellung. Der Fachbetrieb hat keinen Anspruch darauf, dass ihm in einem Bezugszeitraum eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen zugestellt wird, und keinen Anspruch auf eine bestimmte Qualität, Auftragshöhe oder wirtschaftliche Verwertbarkeit der zugestellten Anfragen. Die tatsächlich zugestellte Anzahl hängt insbesondere vom Anfragevolumen in der Region, vom Leistungsspektrum des Fachbetriebs und von den Auswahlparametern nach § 11 ab.
(3) Das Entgelt für ein entgeltliches Paket gilt die Bereitstellung und Vorhaltung der Portalleistungen im jeweiligen Bezugszeitraum ab, einschließlich der Darstellung des Unternehmensprofils, der Aufnahme in die Auswahl nach § 11 und der Zustellung von Kundenanfragen bis zur Höchstgrenze des Kontingents. Es ist kein Kaufpreis für eine bestimmte Anzahl von Kundenanfragen und kein Guthaben.
(4) Innerhalb des Kontingents sind der Erhalt der Kundenanfrage und die Freischaltung der Kundenkontaktdaten enthalten. Zusätzliche Entgelte pro Anfrage fallen nicht an.
(5) Der Anspruch auf Zustellung besteht jeweils nur für den laufenden Bezugszeitraum. Das Kontingent wird zu Beginn jedes Bezugszeitraums neu zugeteilt. Ein im laufenden Bezugszeitraum nicht ausgeschöpftes Kontingent wird nicht in den folgenden Bezugszeitraum übertragen; ein Anspruch auf Gutschrift, Erstattung oder Verlängerung besteht nicht. Sachlicher Grund dafür ist, dass das Entgelt nach Abs 3 die laufende Vorhaltung im jeweiligen Bezugszeitraum abgilt und nicht den Erwerb eines übertragbaren Guthabens.
(6) Die Betreiberin zeigt dem Fachbetrieb den Stand seines Kontingents laufend im Konto an und weist ihn spätestens sieben Tage vor Ende des Bezugszeitraums auf ein nicht ausgeschöpftes Kontingent hin, damit er es noch nutzen kann.
(7) Ist das Kontingent eines Bezugszeitraums ausgeschöpft, werden dem Fachbetrieb bis zum Beginn des folgenden Bezugszeitraums keine weiteren Kundenanfragen zugestellt. Ein Wechsel in ein höheres Paket nach Abs 8 ist jederzeit möglich.
(8) Der Wechsel in ein höheres Paket wird mit dem Tag der Umstellung wirksam. Das Entgelt wird für den laufenden Bezugszeitraum tageweise anteilig verrechnet; das zusätzliche Kontingent wird für den laufenden Bezugszeitraum tageweise anteilig zugeteilt. Der Wechsel in ein niedrigeres Paket wird mit Beginn des folgenden Bezugszeitraums wirksam.
(9) Beim kostenlosen Paket beträgt das Kontingent zwei Kundenanfragen pro Bezugszeitraum. Abs 2 bis 7 gelten sinngemäß.
(10) Die Betreiberin kann Funktionen des Portals ändern, ergänzen oder einstellen. Berührt eine Änderung den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang, gilt das Verfahren nach § 21.
§ 7 Kundenanfragen: Auswahl, Zustellung, Verwendung
(1) Kundenanfragen werden über das Anfrageformular des Portals erfasst und den nach § 11 ausgewählten Fachbetrieben zugestellt.
(2) Die Betreiberin prüft eingehende Kundenanfragen vor der Zustellung auf Plausibilität, insbesondere auf Vollständigkeit der Pflichtangaben, formale Gültigkeit der Kontaktdaten und erkennbare Test-, Spam- oder Mehrfachanfragen. Eine inhaltliche Prüfung der Angaben des Kunden, seiner Zahlungsfähigkeit oder seiner Beauftragungsabsicht findet nicht statt und wird nicht zugesagt.
(3) Jede Kundenanfrage wird höchstens fünf Fachbetrieben zugestellt. Ein Anspruch auf Exklusivität, auf einen Erstzugriff, auf eine bestimmte Reihenfolge der Zustellung oder auf Gebietsschutz besteht nicht.
(4) Die Auswahl der Fachbetriebe trifft die Betreiberin allein. Der Fachbetrieb macht zu Standort, Einsatzgebiet und Leistungsspektrum Angaben; diese Angaben sind Stammdaten. Der Fachbetrieb kann die Auswahlparameter, ihre Gewichtung, die Zahl oder die Art der ihm zugestellten Anfragen weder einstellen noch filtern noch sonst beeinflussen. Es werden ihm keine Filter-, Auswahl- oder Ausschlussfunktionen für Kundenanfragen zur Verfügung gestellt.
(5) Die Leistung der Betreiberin ist mit der Zustellung der Kundenanfrage im Sinne des § 2 Abs 1 Z 7 erbracht. Die Anrechnung auf das Kontingent erfolgt mit der Zustellung. Ob es zu einer Kontaktaufnahme, zu einem Angebot oder zu einem Auftrag kommt, ist für die Erbringung der Leistung und für die Entgeltpflicht ohne Bedeutung; § 8 bleibt unberührt.
(6) Der Fachbetrieb darf die in einer Kundenanfrage enthaltenen Daten ausschließlich zur Kontaktaufnahme mit dem Kunden und zur Abgabe eines Angebots für das angefragte Vorhaben verwenden. Untersagt sind insbesondere
- die Weitergabe, Überlassung oder Veräußerung der Anfrage oder der darin enthaltenen Daten an Dritte;
- die Aufnahme der Kundendaten in Werbeverteiler, Newsletter oder Kundendatenbanken zu Werbezwecken;
- die Verwendung der Daten für andere Zwecke als das angefragte Vorhaben;
- jede elektronische Werbung und jeder Werbeanruf ohne die nach § 174 TKG 2021 erforderliche Einwilligung. Die vom Kunden im Anfrageformular abgegebene Erklärung, von den ausgewählten Fachbetrieben zum Zweck der Angebotslegung kontaktiert werden zu wollen, deckt ausschließlich die Kontaktaufnahme zu diesem Vorhaben und keine darüber hinausgehende Werbung.
(7) Der Fachbetrieb hat zugestellte Kundenanfragen zeitnah, in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, zu bearbeiten oder abzulehnen. Wiederholte Nichtbearbeitung kann die Auswahl nach § 11 beeinflussen und ist ein Grund im Sinne des § 18 Abs 2.
(8) Der Fachbetrieb ist nicht verpflichtet, ein Angebot abzugeben. Er kann eine zugestellte Anfrage im Konto als nicht bearbeitet kennzeichnen; die Anrechnung auf das Kontingent bleibt davon unberührt, sofern nicht ein Fall des § 8 vorliegt.
(9) Die Betreiberin kann Kundenanfragen nicht zustellen, deren Inhalt strafrechtlich relevant sein könnte, Rechte Dritter verletzt, gegen die guten Sitten verstößt oder die mit hoher Wahrscheinlichkeit unverlangt in großer Zahl versendet wurde.
§ 8 Beanstandung ungültiger Kundenanfragen
(1) Der Fachbetrieb kann die Anrechnung einer Kundenanfrage auf sein Kontingent beanstanden, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:
- die übermittelten Kontaktdaten sind offensichtlich unrichtig oder gehören nachweislich keiner erreichbaren Person;
- der Kunde war nach mindestens zwei dokumentierten Kontaktversuchen an zwei verschiedenen Tagen und über die angegebenen Kontaktwege nicht erreichbar;
- die Anfrage betrifft dieselbe Person und dasselbe Vorhaben wie eine bereits zuvor zugestellte Anfrage;
- das angefragte Vorhaben liegt außerhalb des vom Fachbetrieb hinterlegten Einsatzgebiets oder Leistungsspektrums;
- es handelt sich erkennbar um eine Test-, Spam- oder Mitbewerberanfrage;
- der Kunde hat die Anfrage vor der ersten Kontaktaufnahme zurückgezogen.
(2) Die Beanstandung ist innerhalb von sieben Werktagen ab Zustellung über die Beanstandungsfunktion im Konto einzubringen. Sie hat den Beanstandungsgrund und, in den Fällen des Abs 1 Z 2, die Kontaktversuche nach Datum und Kontaktweg anzuführen.
(3) Die Betreiberin entscheidet innerhalb von sieben Werktagen ab Einbringung und begründet ihre Entscheidung. Ist die Beanstandung berechtigt, wird die Anrechnung rückgängig gemacht und die Anfrage dem Kontingent des laufenden Bezugszeitraums wieder zugeschrieben.
(4) Der Ausgleich erfolgt ausschließlich durch Zuschreibung zum Kontingent; eine Rückzahlung in Geld findet nicht statt.
(5) Die Zuschreibung nach Abs 3 ist ein Gewährleistungsbehelf für eine nicht vertragsgemäße Leistung der Betreiberin. Sie ist keine erfolgsabhängige Vergütungskomponente und knüpft ausdrücklich nicht daran an, ob aus einer Anfrage ein Auftrag entstanden ist.
(6) Die Betreiberin kann die Bearbeitung von Beanstandungen einschränken, wenn ein Fachbetrieb wiederholt offenkundig unbegründete Beanstandungen einbringt. Sie hat ihn darauf vorher hinzuweisen und ihm Gelegenheit zur Äußerung zu geben.
§ 9 Unternehmensprofil, Inhalte, Rechte des geistigen Eigentums
(1) Der Fachbetrieb ist für alle von ihm eingestellten Inhalte verantwortlich, insbesondere für Texte, Bilder, Logos, Referenzdarstellungen und Dateien.
Allgemeine Information zu den Auswirkungen dieser AGB auf Rechte des geistigen Eigentums (Art 3 Abs 1 lit e P2B-VO)
Die Inhaberschaft an den vom Fachbetrieb eingestellten Inhalten und an seinen Kennzeichenrechten bleibt beim Fachbetrieb; diese AGB übertragen kein Eigentum und kein ausschließliches Recht. Der Fachbetrieb räumt der Betreiberin nach Abs 2 lediglich eine nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein und behält das Recht, dieselben Inhalte gleichzeitig und uneingeschränkt anderweitig zu nutzen. Nicht beim Fachbetrieb liegen die Rechte an von der Betreiberin selbst erstellten Inhalten (Portaltexte, Standort- und Leistungsseiten, Gestaltung, Datenbank) und an Bewertungen, deren Rechte bei den jeweiligen Verfassern liegen. Nach Vertragsende erlischt die Bewilligung nach Abs 2 mit den in § 19 genannten Ausnahmen.
(2) Der Fachbetrieb räumt der Betreiberin an den von ihm eingestellten Inhalten eine räumlich unbeschränkte, nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 UrhG für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein. Sie umfasst Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Zurverfügungstellung und Sendung sowie die Bearbeitung, soweit dies für die Darstellung auf dem Portal und für die Bewerbung des Portals über die in § 12 genannten Kanäle erforderlich ist. Eine Unterlizenzierung ist nur zulässig, soweit sie für diese Zwecke technisch erforderlich ist.
(3) Der Fachbetrieb sichert zu, über alle Rechte zu verfügen, die zur Einräumung der Bewilligung nach Abs 2 erforderlich sind, insbesondere über die Rechte an Bildern und Marken, über die Zustimmung abgebildeter Personen nach § 78 UrhG und über die datenschutzrechtliche Grundlage für die Veröffentlichung personenbezogener Daten.
(4) Die Betreiberin kann Firmenwortlaut und Logo des Fachbetriebs zur Bewerbung des Portals als Referenz nennen.
(5) Die Betreiberin kann dem Fachbetrieb für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein widerrufliches, nicht übertragbares Recht zur Verwendung des Portal-Kennzeichens („Fachbetrieb auf glaserei.or.at“) nach den bekanntgegebenen Gestaltungsvorgaben einräumen. Eine Verlinkung auf das Portal ist freiwillig und nicht Voraussetzung für Leistungen der Betreiberin. Nach Vertragsende ist die Verwendung unverzüglich einzustellen.
(6) Unzulässig sind Inhalte nach dem Katalog in Anlage 2. Die Betreiberin kann solche Inhalte nach dem Verfahren des § 18 entfernen.
(7) Untersagt sind die Einbindung von Portalseiten in Frames, das automatisierte Auslesen von Portalinhalten sowie die Weiterverwendung von Inhalten und Betriebsdaten des Portals außerhalb der vertraglich vorgesehenen Nutzung.
§ 10 Bewertungen
(1) Kunden können Fachbetriebe auf dem Portal bewerten. Für den Inhalt einer Bewertung ist der jeweilige Verfasser verantwortlich.
(2) Die Betreiberin stellt sicher, dass veröffentlichte Bewertungen von Kunden stammen, die über das Portal mit dem bewerteten Fachbetrieb in Kontakt getreten sind. Eine Bewertung kann nur nach einer über das Portal zugestellten Kundenanfrage und nur über einen personalisierten, einmalig verwendbaren Einladungslink abgegeben werden. Bewertungen ohne diesen Nachweis werden nicht veröffentlicht. Die Betreiberin beschreibt dieses Verfahren auf dem Portal öffentlich.
(3) Eine inhaltliche Vorabprüfung findet nicht statt. Der Fachbetrieb kann eine Bewertung, die gegen Abs 5 oder gegen Rechtsvorschriften verstößt, über das Verfahren nach § 20 melden. Die Betreiberin prüft die Meldung und entfernt die Bewertung bei berechtigter Beanstandung innerhalb angemessener Frist.
(4) Der Fachbetrieb kann zu jeder Bewertung seines Betriebs eine öffentlich sichtbare Stellungnahme veröffentlichen. Abs 5 gilt dafür sinngemäß.
(5) Untersagt sind Eigenbewertungen sowie Bewertungen durch Personen, die dem Fachbetrieb zuzurechnen sind, insbesondere Inhaber, Angehörige, Mitarbeiter und Beauftragte, weiters das Erwirken von Bewertungen gegen Entgelt oder sonstige Vorteile, die Abgabe oder Beauftragung unwahrer Bewertungen sowie jede sonstige Beeinflussung des Bewertungssystems. Ein Verstoß ist ein Grund im Sinne des § 18 Abs 2.
(6) Ein Anspruch auf Löschung einer rechtmäßigen Bewertung oder auf ein bestimmtes Bewertungsergebnis besteht nicht.
§ 11 Ranking und Auswahl der Fachbetriebe
(1) Dieser Paragraf stellt nach Art 5 Abs 1 P2B-VO die Hauptparameter dar, die
- die Reihenfolge der Darstellung von Fachbetrieben in Ergebnis- und Übersichtslisten des Portals und
- die Auswahl der Fachbetriebe für die Zustellung einer Kundenanfrage
bestimmen, sowie die Gründe für deren relative Gewichtung.
(2) Hauptparameter sind, in absteigender Gewichtung:
- Übereinstimmung mit dem angefragten Gewerk und dem hinterlegten Leistungsspektrum. Höchste Gewichtung, weil eine Anfrage ohne fachliche Übereinstimmung für beide Seiten wertlos ist.
- Entfernung zwischen dem hinterlegten Standort und dem angegebenen Ort der Leistungserbringung. Zweithöchste Gewichtung, weil Anfahrtsaufwand und Verfügbarkeit im Glasergewerbe wesentlich über die Angebotsfähigkeit entscheiden.
- Art des gewählten Pakets. Wirkt nur innerhalb der nach Z 1 und Z 2 geeigneten Fachbetriebe. Grund der Gewichtung: das Entgelt finanziert den Betrieb des Portals und damit das Anfragevolumen, aus dem alle Fachbetriebe Zustellungen erhalten.
- Bewertungsindex aus Anzahl und Bewertungshöhe der nach § 10 Abs 2 verifizierten Bewertungen. Gewichtung, weil die Zufriedenheit früherer Kunden der beste verfügbare Anhaltspunkt für die Eignung ist.
- Vollständigkeit des Unternehmensprofils. Geringe Gewichtung; vollständige Profile erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass ein Kunde die Anfrage überhaupt an diesen Betrieb richten will.
- Reaktionsverhalten aus Häufigkeit und Geschwindigkeit der Bearbeitung zugestellter Anfragen. Gewichtung, weil unbeantwortete Anfragen die Vermittlungsquote für alle senken.
- Verfügbares Restkontingent im laufenden Bezugszeitraum. Reiner Ausschlussparameter: ohne Restkontingent erfolgt keine Zustellung.
(3) Das gewählte Paket beeinflusst sowohl die Darstellungsreihenfolge als auch die Zustellung von Kundenanfragen (Art 5 Abs 3 P2B-VO). Fachbetriebe mit den Paketen Expert und Premium werden gegenüber Business und Free bevorzugt berücksichtigt, Fachbetriebe mit einem entgeltlichen Paket gegenüber dem kostenlosen Paket. Diese Bevorzugung wirkt ausschließlich innerhalb der nach Abs 2 Z 1 und Z 2 geeigneten Fachbetriebe; sie führt nicht dazu, dass ein Fachbetrieb Anfragen außerhalb seines Leistungsspektrums oder Einsatzgebiets erhält, und sie hebt Abs 2 Z 1 und Z 2 nicht auf.
(4) Merkmale der angebotenen Leistungen und ihre Relevanz für Kunden werden über Abs 2 Z 1, 2 und 4 berücksichtigt (Art 5 Abs 5 P2B-VO). Eine Offenlegung von Algorithmen oder Geschäftsgeheimnissen ist nicht geschuldet (Art 5 Abs 6 P2B-VO).
(5) Die Betreiberin bietet auf dem Portal keine eigenen Glasereileistungen an und führt keine Unternehmensprofile eigener oder verbundener Unternehmen. Eine differenzierte Behandlung im Sinne des Art 7 P2B-VO findet daher derzeit nicht statt. Sollte sich dies ändern, wird die Betreiberin die unterschiedliche Behandlung hinsichtlich Datenzugang, Ranking, Entgelten und Zugang zu Funktionen nach Art 7 Abs 3 P2B-VO in diesen AGB beschreiben.
(6) Jede Manipulation oder versuchte Manipulation der Parameter nach Abs 2, insbesondere durch unrichtige Angaben zum Standort, zum Leistungsspektrum oder zum Reaktionsverhalten, ist untersagt.
§ 12 Weitere Vertriebskanäle und Partnerprogramme
(1) Nach Art 3 Abs 1 lit d P2B-VO informiert die Betreiberin darüber, über welche zusätzlichen Kanäle sie die vom Fachbetrieb angebotenen Leistungen vermarkten kann. In Betracht kommen:
- Suchmaschinenwerbung und Suchmaschinenoptimierung für Portalseiten, auf denen der Fachbetrieb dargestellt wird;
- Profile und Beiträge des Portals in sozialen Netzwerken;
- der Newsletter des Portals;
- weitere Branchenportale, die von der Betreiberin oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen betrieben werden, sofern das Leistungsspektrum des Fachbetriebs dort thematisch einschlägig ist;
- Kooperationen mit Partnerportalen, bei denen Profildaten in vereinbartem Umfang dargestellt werden.
(2) Die Nutzung dieser Kanäle erfolgt im Rahmen der Bewilligung nach § 9 Abs 2 und ohne zusätzliches Entgelt für den Fachbetrieb. Der Fachbetrieb kann der Darstellung auf Kanälen nach Abs 1 Z 4 und Z 5 jederzeit in Textform widersprechen; die Betreiberin stellt die Darstellung dann innerhalb angemessener Frist ein.
(3) Ein Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Kanals oder auf eine bestimmte Reichweite besteht nicht.
§ 13 Nebenleistungen
(1) Nach Art 6 P2B-VO gilt: Die Betreiberin bietet Kunden über das Portal derzeit keine Nebenwaren oder Nebendienstleistungen im Sinne des Art 2 Z 11 P2B-VO an, insbesondere keine Finanzierungen, Versicherungen, Garantieverlängerungen und keine eigenen Montage-, Wartungs- oder Entsorgungsleistungen, und lässt solche Angebote Dritter über das Portal nicht zu.
(2) Der Fachbetrieb ist berechtigt, eigene Nebenleistungen zu seiner Hauptleistung — etwa Montage, Entsorgung, Wartung oder Garantieverlängerung — im Rahmen seines Profils und in seinen Angeboten gegenüber Kunden anzubieten. Es gelten dabei § 5 Abs 5 und Anlage 2.
(3) Nimmt die Betreiberin künftig Nebenleistungen in das Portal auf, beschreibt sie deren Art und die Bedingungen für eigene Nebenleistungen des Fachbetriebs nach Art 6 P2B-VO in diesen AGB; § 21 gilt.
§ 14 Keine Beschränkung anderer Vertriebswege
(1) Der Fachbetrieb ist frei, dieselben Leistungen auf anderen Wegen und zu anderen Bedingungen anzubieten, insbesondere über die eigene Website, andere Portale, im stationären Geschäft und im Direktvertrieb.
(2) Die Betreiberin auferlegt dem Fachbetrieb keine Bestpreis-, Paritäts- oder Exklusivitätsverpflichtung im Sinne des Art 10 P2B-VO. Insbesondere ist der Fachbetrieb nicht verpflichtet, über das Portal die günstigsten Preise anzubieten, und nicht daran gehindert, gleichzeitig auf Konkurrenzportalen präsent zu sein.
§ 15 Zugang zu Daten
(1) Diese Bestimmung erläutert nach Art 9 P2B-VO den technischen und vertraglichen Zugang zu Daten, die im Zusammenhang mit dem Portal bereitgestellt oder erzeugt werden.
(2) Zugang der Betreiberin (Art 9 Abs 2 lit a): Die Betreiberin hat Zugang zu allen Stammdaten und Profilinhalten des Fachbetriebs, zu den Inhalten und Kontaktdaten der Kundenanfragen, zu Nutzungsdaten des Portals (Aufrufe von Profil-, Standort- und Leistungsseiten, Klicks auf Kontaktelemente), zu Zustellungs-, Bearbeitungs- und Beanstandungsdaten sowie zu Bewertungen. Bedingung ist die Erforderlichkeit für Betrieb, Abrechnung, Auswahl nach § 11, Missbrauchsabwehr und gesetzliche Pflichten.
(3) Zugang des Fachbetriebs zu seinen Daten (Art 9 Abs 2 lit b): Der Fachbetrieb hat im Konto während der Vertragsdauer Zugang zu seinen Stammdaten und Profilinhalten, zu den ihm zugestellten Kundenanfragen, zum Stand seines Kontingents, zu seinen Beanstandungen und deren Ergebnis, zu den Bewertungen seines Betriebs und zu Kennzahlen der Aufrufe seines Profils. Ein Export dieser Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format wird auf Verlangen kostenfrei bereitgestellt.
(4) Zugang zu aggregierten Daten aller Nutzer (Art 9 Abs 2 lit c): Ein Zugang des Fachbetriebs zu Daten, die im Zuge der allen Fachbetrieben und Kunden bereitgestellten Portalleistungen erzeugt werden, besteht nicht, auch nicht in aggregierter Form. Die Betreiberin stellt insbesondere keine Markt-, Wettbewerbs- oder Benchmarkdaten anderer Fachbetriebe zur Verfügung.
(5) Weitergabe an Dritte (Art 9 Abs 2 lit d): Daten nach Abs 2 werden Dritten nur in folgendem Umfang zur Verfügung gestellt:
- an Auftragsverarbeiter, die für den Betrieb des Portals erforderlich sind, insbesondere Hosting, E-Mail-Versand, Zahlungsabwicklung und Fehleranalyse;
- an die nach § 11 ausgewählten Fachbetriebe, soweit es sich um Kundenanfragen handelt;
- an Behörden und Gerichte, soweit gesetzlich geboten;
- an Anbieter von Reichweiten- und Statistikdiensten sowie an Werbenetzwerke im Rahmen der Bewerbung des Portals nach § 12. Diese Weitergabe ist für das Funktionieren des Portals nicht erforderlich. Ihr Zweck ist die Messung und Steuerung der Portalreichweite. Der Fachbetrieb kann dieser Weitergabe in Bezug auf seine Stammdaten und Profilinhalte jederzeit in Textform an team@glaserei.or.at widersprechen, ohne dass ihm daraus ein Nachteil bei der Auswahl nach § 11 entsteht.
(6) Ein Verkauf von Daten und eine Verwendung von Kundenanfragen oder Profilinhalten zum Training von Systemen künstlicher Intelligenz durch Dritte finden nicht statt.
§ 16 Entgelte, Abrechnung und Zahlungsverzug
(1) Die Entgelte ergeben sich aus Anlage 1. Alle Entgelte verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
(2) Das Entgelt für entgeltliche Pakete wird für jeden Bezugszeitraum im Voraus fällig. Die Abrechnung erfolgt monatlich.
(3) Als Zahlungsarten stehen SEPA-Lastschrift und Zahlung mit Kredit- oder Debitkarte über einen Zahlungsdienstleister zur Verfügung. Bei Vereinbarung der SEPA-Lastschrift erteilt der Fachbetrieb ein SEPA-Firmen- oder Basislastschriftmandat und stimmt einer Verkürzung der Vorabinformationsfrist auf einen Werktag zu. Änderungen der Kontodaten sind unverzüglich bekanntzugeben.
(4) Wird eine Lastschrift aus Gründen, die der Fachbetrieb zu vertreten hat, nicht durchgeführt, hat er die dadurch entstandenen Kosten, insbesondere Bankspesen, zu ersetzen.
(5) Rechnungen werden elektronisch an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt oder im Konto zum Abruf bereitgestellt. Der Fachbetrieb stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.
(6) Bei Zahlungsverzug gebühren der Betreiberin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; bei verschuldetem Verzug beträgt der Zinssatz nach § 456 UGB 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Weiters gebührt der pauschalierte Betreibungskostenersatz von 40 Euro nach § 458 UGB sowie der Ersatz weiterer notwendiger und angemessener Betreibungskosten. Für die zweite und jede weitere schriftliche Mahnung werden Mahnspesen von jeweils 15 Euro verrechnet.
(7) Befindet sich der Fachbetrieb mit einem fälligen Entgelt länger als 14 Tage in Verzug, kann die Betreiberin die Zustellung von Kundenanfragen und die Darstellung des Unternehmensprofils nach dem Verfahren des § 18 aussetzen. Die Entgeltpflicht bleibt für die Dauer der Aussetzung bestehen.
(8) Der Fachbetrieb kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausüben.
(9) Dritte sind nicht berechtigt, Zahlungen für die Betreiberin entgegenzunehmen, sofern die Betreiberin sie dazu nicht ausdrücklich ermächtigt und den Fachbetrieb darauf hingewiesen hat.
§ 17 Vertragsdauer und Kündigung durch den Fachbetrieb
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Freischaltung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit und keine automatische Verlängerung um eine feste Laufzeit.
(2) Der Fachbetrieb kann das Vertragsverhältnis jederzeit mit Wirkung zum Ende des laufenden Bezugszeitraums kündigen. Die Kündigung ist bis zum letzten Tag des laufenden Bezugszeitraums möglich.
(3) Die Kündigung kann über die Kündigungsfunktion im Konto oder in Textform per E-Mail an team@glaserei.or.at erklärt werden. Sie bedarf keiner Begründung und ist wirksam, sobald sie der Betreiberin zugeht und der kündigende Fachbetrieb erkennbar ist; die Angabe einer Kunden- oder Vertragsnummer ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung. Die Betreiberin bestätigt Zugang und Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Textform.
(4) Für den laufenden Bezugszeitraum bereits geleistete Entgelte werden nicht anteilig zurückerstattet. Das Kontingent kann bis zum Wirksamwerden der Kündigung genutzt werden.
(5) Der Fachbetrieb kann unabhängig von einer Kündigung jederzeit die Berichtigung oder Löschung seines Unternehmensprofils verlangen. Die Betreiberin kommt einem solchen Verlangen innerhalb angemessener Frist nach. Die Entgeltpflicht für den laufenden Bezugszeitraum bleibt unberührt.
(6) Mit Beendigung wird das Unternehmensprofil offline gestellt, der Zugang deaktiviert und die Verwendung des Portal-Kennzeichens nach § 9 Abs 5 unzulässig. § 19 regelt den Datenzugang nach Vertragsende.
§ 18 Einschränkung, Aussetzung und Beendigung durch die Betreiberin
(1) Gründe (Art 3 Abs 1 lit c P2B-VO). Die Betreiberin kann die Bereitstellung ihrer Leistungen gegenüber einem Fachbetrieb einschränken, aussetzen oder beenden, wenn einer der in Abs 2 genannten Gründe vorliegt. Einschränkung bedeutet insbesondere die Drosselung oder Unterbrechung der Zustellung, die Herabsetzung im Ranking, die Sperre einzelner Funktionen oder die Entfernung einzelner Profilinhalte; Aussetzung bedeutet die vorübergehende Offline-Stellung des Profils und die Unterbrechung der Zustellung; Beendigung bedeutet die Auflösung des Vertragsverhältnisses.
(2) Gründe im Einzelnen:
- unrichtige, unvollständige oder nicht aktuell gehaltene Stammdaten oder Profilangaben (§ 5 Abs 3);
- Fehlen, Ruhen oder Entzug der Gewerbeberechtigung (§ 5 Abs 1);
- Angebot von Leistungen außerhalb der zulässigen Kategorien oder Verstoß gegen § 5 Abs 5;
- rechtswidrige Profilinhalte oder Inhalte nach Anlage 2;
- Verletzung von Rechten Dritter, insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten;
- Verstoß gegen die Verwendungsbeschränkungen für Kundendaten (§ 7 Abs 6) oder gegen § 23;
- Manipulation oder versuchte Manipulation des Bewertungssystems (§ 10 Abs 5) oder der Auswahlparameter (§ 11 Abs 6);
- wiederholte Nichtbearbeitung zugestellter Kundenanfragen trotz Aufforderung (§ 7 Abs 7);
- Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen (§ 16 Abs 7) oder Verzug mit zwei aufeinanderfolgenden Entgelten trotz Mahnung;
- unbefugte Nutzung oder Weitergabe der Zugangsdaten (§ 4 Abs 5);
- begründeter Verdacht auf Betrug, missbräuchliche Nutzung oder Gefährdung der Sicherheit des Portals;
- gesetzliche Verpflichtung oder behördliche oder gerichtliche Anordnung;
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Fachbetriebs oder Abweisung eines solchen Antrags mangels kostendeckenden Vermögens;
- Einstellung des Portalbetriebs.
(3) Begründung. Bei Einschränkung oder Aussetzung teilt die Betreiberin dem Fachbetrieb die Gründe spätestens im Zeitpunkt des Wirksamwerdens auf einem dauerhaften Datenträger mit (Art 4 Abs 1 P2B-VO). Die Begründung enthält die konkreten Tatsachen oder Umstände, einschließlich des Inhalts allfälliger Meldungen Dritter, und den Bezug auf den maßgeblichen Grund nach Abs 2 (Art 4 Abs 5 P2B-VO).
(4) Klärung und Wiedereinsetzung (Art 4 Abs 3 P2B-VO). Der Fachbetrieb kann die Tatsachen und Umstände im Verfahren nach § 20 klären. Erweist sich die Maßnahme als unbegründet, hebt die Betreiberin sie unverzüglich auf und setzt den Fachbetrieb umgehend wieder ein. Die Wiedereinsetzung umfasst den Zugang zu allen vor Wirksamwerden der Maßnahme vorhandenen oder erzeugten Daten, insbesondere Profilinhalte, Bewertungen, zugestellte Kundenanfragen und Kennzahlen; diese Daten werden während einer Einschränkung oder Aussetzung nicht gelöscht.
(5) Ordentliche Beendigung. Die Betreiberin kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen kündigen und teilt die Kündigung und ihre Gründe auf einem dauerhaften Datenträger mit (Art 4 Abs 2 und 5 P2B-VO).
(6) Beendigung ohne Frist. Die Frist nach Abs 5 gilt nicht in den Fällen des Art 4 Abs 4 P2B-VO, insbesondere wenn die Betreiberin einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, ein zwingender Grund vorliegt oder der Fachbetrieb wiederholt gegen Abs 2 verstoßen hat. In diesen Fällen kann die Betreiberin das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen; Abs 3 gilt auch dann.
(7) Wird das Vertragsverhältnis von der Betreiberin aus einem vom Fachbetrieb zu vertretenden Grund aufgelöst, bleibt der Anspruch auf das Entgelt für den laufenden Bezugszeitraum bestehen. Ein weitergehender Anspruch auf künftige Entgelte besteht nicht.
(8) § 17 Abs 6 und § 19 gelten sinngemäß.
§ 19 Datenzugang nach Vertragsende
(1) Nach Art 8 lit c P2B-VO gilt Folgendes für Informationen, die der Fachbetrieb bereitgestellt oder die er erzeugt hat:
(2) Was die Betreiberin behält: die zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlichen Vertrags-, Abrechnungs- und Buchhaltungsdaten für die Dauer der gesetzlichen Fristen; die Bewertungen des Betriebs in anonymisierter Form ohne Zuordnung zum Betrieb, soweit sie für aggregierte Portalstatistiken verwendet werden; technisch bedingte Sicherungskopien für die Dauer der üblichen Backup-Zyklen.
(3) Was gelöscht wird: Profilinhalte einschließlich Texte, Bilder und Logos, Stammdaten, Zugangsdaten und die dem Fachbetrieb zugestellten Kundenanfragen — spätestens 30 Tage nach Vertragsende, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht. Die Bewertungen des Betriebs werden mit dem Profil offline gestellt.
(4) Zugang nach Vertragsende: Ein Zugang des Fachbetriebs zum Konto besteht nach Vertragsende nicht. Der Fachbetrieb kann jedoch bis zum Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende einen Export seiner Daten nach § 15 Abs 3 verlangen; die Betreiberin stellt ihn kostenfrei in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit.
(5) Es wird empfohlen, den Export vor Wirksamwerden einer Kündigung durchzuführen.
§ 20 Beschwerden, Meldeverfahren, Mediation
(1) Beschwerden des Fachbetriebs. Die Betreiberin ist ein kleines Unternehmen im Sinne des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG; die Verpflichtung nach Art 11 P2B-VO trifft sie nach Art 11 Abs 5 P2B-VO nicht. Sie bietet dennoch freiwillig folgendes Verfahren an:
- Beschwerden können kostenfrei per E-Mail an team@glaserei.or.at oder über das Beschwerdeformular im Konto eingebracht werden, in deutscher Sprache;
- sie können sich auf eine mutmaßliche Nichteinhaltung der P2B-VO durch die Betreiberin, auf technische Probleme des Portals und auf Maßnahmen der Betreiberin nach § 18 beziehen;
- der Eingang wird binnen drei Werktagen bestätigt;
- die Betreiberin prüft die Beschwerde individuell und teilt das Ergebnis begründet in Textform mit, in der Regel binnen 14 Werktagen;
- bei wiederholten offenkundig missbräuchlichen Beschwerden kann die Betreiberin die Bearbeitung nach vorheriger Ankündigung einschränken.
(2) Meldung rechtswidriger Inhalte (Art 16 der Verordnung (EU) 2022/2065, „DSA“). Rechtswidrige Inhalte auf dem Portal, insbesondere in Unternehmensprofilen und Bewertungen, können über das Meldeformular auf dem Portal oder per E-Mail an team@glaserei.or.at gemeldet werden. Die Meldung soll eine Begründung, die genaue elektronische Adresse des Inhalts und Kontaktdaten enthalten. Die Betreiberin bestätigt den Eingang und bearbeitet die Meldung zeitnah, sorgfältig, objektiv und nicht willkürlich.
(3) Entfernt oder sperrt die Betreiberin einen Inhalt, teilt sie den betroffenen Personen eine klare und spezifische Begründung mit, einschließlich der Rechtsgrundlage oder der verletzten Bestimmung dieser AGB und der Möglichkeiten zur Anfechtung (Art 17 DSA).
(4) Mediation. Die Verpflichtung zur Benennung von Mediatoren nach Art 12 Abs 1 P2B-VO trifft die Betreiberin nach Art 12 Abs 7 P2B-VO nicht. Kommt es dennoch zu einem Mediationsversuch, gilt:
- Die Betreiberin ist bereit, gemeinsam mit dem Fachbetrieb eine in der Liste der Mediatorinnen und Mediatoren des Bundesministeriums für Justiz (abrufbar unter justizonline.gv.at) eingetragene Person mit Schwerpunkt Wirtschaftsmediation auszuwählen. Einigen sich die Parteien nicht binnen 14 Tagen, kann jede Partei drei Vorschläge unterbreiten; die Auswahl erfolgt sodann durch Los aus den Vorschlägen.
- Die Betreiberin beteiligt sich nach Treu und Glauben an jedem Mediationsversuch (Art 12 Abs 3 P2B-VO).
- Die Betreiberin trägt einen angemessenen Anteil an den Gesamtkosten der Mediation, bestimmt ausgehend von einem Vorschlag des Mediators unter Berücksichtigung der Stichhaltigkeit der Forderungen, des Verhaltens der Parteien und der Größe und Finanzstärke der Parteien im Verhältnis zueinander (Art 12 Abs 4 P2B-VO).
- Auf Ersuchen eines Fachbetriebs stellt die Betreiberin vor oder während einer Mediation Informationen über das Funktionieren und die Wirksamkeit der Mediation im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten bereit (Art 12 Abs 6 P2B-VO).
(5) Mediation berührt nicht das Recht, zu jedem Zeitpunkt die Gerichte anzurufen (Art 12 Abs 5 P2B-VO) oder sich an die zuständige Behörde zu wenden.
§ 21 Änderung dieser AGB und der Entgelte
(1) Die Betreiberin kann diese AGB und die Entgelte nach Anlage 1 ändern.
(2) Beabsichtigte Änderungen teilt die Betreiberin dem Fachbetrieb auf einem dauerhaften Datenträger mit. Die Änderung tritt frühestens 30 Tage nach Zugang dieser Mitteilung in Kraft. Erfordert die Änderung technische oder betriebliche Anpassungen beim Fachbetrieb, verlängert die Betreiberin die Frist entsprechend (Art 3 Abs 2 P2B-VO).
(3) Rückwirkende Änderungen sind ausgeschlossen (Art 8 lit a P2B-VO). Eine Änderung wirkt nur für die Zukunft. Ausgenommen sind Änderungen zur Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtung und Änderungen, die für den Fachbetrieb ausschließlich vorteilhaft sind.
(4) Der Fachbetrieb kann das Vertragsverhältnis bis zum Inkrafttreten der Änderung nach § 17 kündigen; die Kündigung wird abweichend von § 17 Abs 2 spätestens mit dem Tag vor dem Inkrafttreten wirksam.
(5) Der Fachbetrieb kann auf die Frist nach Abs 2 durch eine ausdrückliche Erklärung verzichten (Art 3 Abs 4 P2B-VO). Ein Verzicht durch Schweigen oder durch bloße Weiternutzung des Portals ist nicht vorgesehen; eine Zustimmung zur Änderung wird nicht fingiert.
(6) Entgeltänderungen werden mit Beginn des ersten Bezugszeitraums wirksam, der nach dem Inkrafttreten nach Abs 2 beginnt. Bereits abgerechnete Bezugszeiträume bleiben unberührt.
(7) Änderungen, die ausschließlich zur Erfüllung einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung erforderlich sind, kann die Betreiberin auch mit kürzerer Frist in Kraft setzen; Abs 4 gilt sinngemäß.
§ 22 Gewährleistung, Haftung, Freistellung
(1) Die Betreiberin ist nicht Partei des Vertragsverhältnisses zwischen Fachbetrieb und Kunde. Sie haftet nicht für Zustandekommen, Inhalt oder Durchführung eines solchen Vertrags, für die Richtigkeit der Angaben des Kunden, für dessen Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit und nicht für Streitigkeiten zwischen Fachbetrieb und Kunde. Solche Streitigkeiten sind ausschließlich zwischen Fachbetrieb und Kunde auszutragen.
(2) Die Betreiberin stellt das Portal in seiner jeweils vorhandenen Form und Funktion zur Verfügung. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Planbare Wartungsfenster werden nach Möglichkeit vorher angekündigt.
(3) Abhilfe bei Nichterbringung. Ist die Darstellung des Unternehmensprofils oder die Zustellung von Kundenanfragen aus einem von der Betreiberin zu vertretenden Grund an mehr als drei aufeinanderfolgenden Tagen oder an mehr als fünf Tagen innerhalb eines Bezugszeitraums nicht möglich, verlängert sich der laufende Bezugszeitraum ohne zusätzliches Entgelt um die Dauer der Störung. Der Fachbetrieb kann stattdessen eine anteilige Entgeltminderung verlangen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Abs 5 bis 8.
(4) Für Inhalte und Bewertungen Dritter haftet die Betreiberin nicht; die Verantwortlichkeit trifft den jeweiligen Verfasser.
(5) Die Haftung der Betreiberin für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit es sich um typische, vorhersehbare Vermögensschäden handelt. Der Ausschluss gilt nicht für Personenschäden und nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(6) Für grobe Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin; die Haftung ist der Höhe nach begrenzt auf den höheren der beiden Beträge: das vom Fachbetrieb in den letzten zwölf Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis geleistete Entgelt oder 2.000 Euro. Diese Begrenzung gilt nicht für Vorsatz, für krass grobe Fahrlässigkeit, für Personenschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
(7) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Nutzungsausfall ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für nicht zugestellte Kundenanfragen und daraus nicht erzielte Aufträge gilt vorrangig die Abhilfe nach Abs 3.
(8) Für den Verlust von Daten haftet die Betreiberin nur, soweit der Fachbetrieb die Daten in einer dem Wert und der Änderungshäufigkeit angemessenen Weise gesichert hat. Die Haftung ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt.
(9) Im Fall höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen; die Leistungspflichten beider Seiten ruhen für die Dauer des Ereignisses. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, kann jede Partei das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung auflösen.
(10) Der Fachbetrieb hält die Betreiberin hinsichtlich aller Ansprüche Dritter schad- und klaglos, die aus von ihm eingestellten Inhalten, aus seiner Verwendung von Kundendaten oder aus einem Verstoß gegen diese AGB entstehen. Die Freistellung umfasst die Kosten einer notwendigen und angemessenen Rechtsverteidigung. Der Fachbetrieb hat die Betreiberin bei der Abwehr mit allen erforderlichen Informationen und Unterlagen zu unterstützen.
§ 23 Datenschutz und Rollenverteilung
(1) Die Betreiberin verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO und dem DSG. Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf dem Portal.
(2) Getrennte Verantwortlichkeiten. Die Betreiberin und der Fachbetrieb sind hinsichtlich der Kundendaten jeweils eigene, aufeinanderfolgende Verantwortliche im Sinne des Art 4 Z 7 DSGVO. Die Zuordnung folgt der tatsächlichen Entscheidungsmacht:
- Die Betreiberin entscheidet allein über die Erhebung im Anfrageformular, den Umfang der erhobenen Daten, die Prüfung nach § 7 Abs 2, die Auswahlparameter und ihre Gewichtung nach § 11, die Auswahl der Empfänger und die Zustellung. Der Fachbetrieb hat auf diese Verarbeitungsschritte nach § 7 Abs 4 keinen Einfluss.
- Der Fachbetrieb entscheidet allein über die Verarbeitung ab Zustellung, insbesondere über Kontaktaufnahme, Angebotserstellung, Kalkulation, Speicherung in eigenen Systemen und Löschung.
(3) Die Zustellung ist eine Übermittlung zwischen getrennt Verantwortlichen. Ein Auftragsverarbeitungsverhältnis nach Art 28 DSGVO wird dadurch nicht begründet. Eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art 26 DSGVO ist weder vereinbart noch gewollt; für den Fall, dass eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht eine solche dennoch feststellt, gilt Anlage 3.
(4) Rechtsgrundlagen der Betreiberin: Erhebung und Zustellung der Kundenanfrage beruhen auf Art 6 Abs 1 lit b DSGVO (Erfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrags über die Weiterleitung seiner Anfrage). Die paketabhängige Bevorzugung nach § 11 Abs 3 beruht, soweit sie die Auswahl der Empfänger beeinflusst, auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO; das Widerspruchsrecht des Kunden nach Art 21 DSGVO wird in der Datenschutzerklärung dargestellt.
(5) Pflichten des Fachbetriebs. Der Fachbetrieb verpflichtet sich hinsichtlich der ihm zugestellten Kundendaten
- diese ausschließlich zu dem in § 7 Abs 6 genannten Zweck zu verarbeiten;
- den Kunden nach Art 14 DSGVO über die Verarbeitung zu informieren, spätestens im Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme (Art 14 Abs 3 lit b DSGVO), unter Angabe seiner Identität und Kontaktdaten, der Zwecke und Rechtsgrundlage, der Speicherdauer, der Betroffenenrechte und der Quelle der Daten (Portal der Betreiberin);
- der Betreiberin die für Z 2 erforderlichen Angaben in aktueller Fassung bereitzustellen und sie zu ermächtigen, diese Angaben im Namen des Fachbetriebs gemeinsam mit der Anfragebestätigung an den Kunden zu übermitteln; die Verantwortung und die Nachweispflicht für die Erfüllung der Informationspflicht bleiben beim Fachbetrieb;
- die Daten zu löschen, sobald sie für den Zweck nicht mehr erforderlich sind, spätestens drei Monate nach Zustellung, sofern nicht ein Vertragsverhältnis mit dem Kunden zustande gekommen ist oder gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen;
- angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art 32 DSGVO zu treffen;
- die Daten nicht an Dritte weiterzugeben;
- die Betreiberin unverzüglich zu verständigen, wenn eine Verletzung des Schutzes dieser Daten eingetreten ist, und bei der Erfüllung von Pflichten nach Art 33 und 34 DSGVO mitzuwirken.
(6) Ein Verstoß gegen Abs 5 ist ein Grund im Sinne des § 18 Abs 2 Z 6. Der Fachbetrieb hält die Betreiberin hinsichtlich Geldbußen und Ansprüchen schad- und klaglos, die auf einen von ihm zu vertretenden Verstoß gegen Abs 5 zurückzuführen sind.
(7) Zur Prüfung der Zahlungsfähigkeit kann die Betreiberin bei Abschluss eines entgeltlichen Pakets Auskünfte bei Kreditauskunfteien einholen. Rechtsgrundlage und nähere Umstände sind in der Datenschutzerklärung beschrieben.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz der Betreiberin. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird die Zuständigkeit des für den Sitz der Betreiberin sachlich zuständigen Gerichts vereinbart (§ 104 JN). Die Betreiberin kann Ansprüche auch bei jedem anderen zuständigen Gericht geltend machen.
(3) Erklärungen können in Textform abgegeben werden. Erklärungen der Betreiberin gelten mit Zugang an die hinterlegte E-Mail-Adresse als zugegangen. Der Fachbetrieb hat seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
(4) Die Betreiberin kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis auf ein verbundenes Unternehmen oder im Rahmen einer Unternehmens- oder Betriebsübertragung auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Sie informiert den Fachbetrieb mindestens vier Wochen vorher unter Angabe der maßgeblichen Umstände. Der Fachbetrieb kann innerhalb dieser Frist widersprechen; im Fall eines Widerspruchs endet das Vertragsverhältnis mit dem Zeitpunkt der Übertragung. Das Widerspruchsrecht besteht nicht bei einem Übergang aufgrund einer Umgründung nach dem Umgründungssteuergesetz oder dem Spaltungsgesetz.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ersetzten Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Diese AGB sind in der Fassung 1.2 vom 24. August 2026 gültig.
::signature::
Digital Now Marketing GmbH
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FN 571958 s, Landesgericht Korneuburg · UID ATU77749126
Geschäftsführerin: Lisa-Marie Taitl
team@glaserei.or.at · +43 676 9490708
Anlage 1 Preis- und Leistungsverzeichnis
Abrufbar unter glaserei.or.at/paket-waehlen/. Stand bei Erstellung dieser Fassung:
| Paket | Entgelt | Anfragekontingent | Auswahl |
|---|---|---|---|
| Free | 0 € | bis zu 2 Anfragen pro Jahr | nachrangig |
| Business | 59 € / Monat | bis zu 10 Anfragen pro Bezugszeitraum | regulär |
| Expert | 109 € / Monat | bis zu 25 Anfragen pro Bezugszeitraum | bevorzugt |
| Premium | 189 € / Monat | bis zu 100 Anfragen pro Bezugszeitraum | bevorzugt |
Alle Entgelte zuzüglich 20 % Umsatzsteuer. Abrechnung monatlich im Voraus. Keine Mindestvertragslaufzeit. Der Anspruch auf Zustellung besteht jeweils nur für den laufenden Bezugszeitraum.
Anlage 2 Katalog unzulässiger Inhalte
Unzulässig sind Inhalte, die
- gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere gegen das StGB, das UWG, das UrhG, das MSchG, die DSGVO und das DSG, das Verbotsgesetz oder die Jugendschutzgesetze der Länder;
- rassistische, diskriminierende oder menschenverachtende Aussagen enthalten;
- nicht religiös und politisch neutral gehalten sind;
- pornografisch oder sexuell anstößig sind;
- jugendgefährdend, gewaltverherrlichend oder bedrohend sind;
- Rechte Dritter verletzen, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- und Kennzeichenrechte;
- unwahre oder irreführende Angaben über den Fachbetrieb, seine Qualifikationen, Auszeichnungen, Zertifizierungen oder Referenzen enthalten;
- Werbung für Leistungen Dritter enthalten, die nicht dem Fachbetrieb zuzurechnen sind;
- auf Internetseiten verweisen, auf denen Inhalte im Sinne der Z 1 bis 8 veröffentlicht werden.
Anlage 3 Hilfsweise Vereinbarung nach Art 26 DSGVO
Bedingte Geltung
Diese Anlage gilt ausschließlich für den Fall, dass eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht rechtskräftig oder mit sofortiger Verbindlichkeit feststellt, dass die Betreiberin und der Fachbetrieb hinsichtlich eines Verarbeitungsvorgangs im Zusammenhang mit der Auswahl und Zustellung von Kundenanfragen gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art 26 DSGVO sind. Primär gilt § 23. Tritt die Bedingung ein, gilt diese Anlage rückwirkend ab Beginn des betroffenen Verarbeitungsvorgangs. Die Parteien halten fest, dass diese Anlage die Einordnung nach Art 4 Z 7 und Art 26 DSGVO nicht bestimmt, sondern nur die Rechtsfolgen regelt.
(1) Gegenstand. Erfasst sind die Erhebung der Kundenanfrage im Anfrageformular, die Auswahl der Empfänger nach § 11 und die Zustellung an den Fachbetrieb. Datenkategorien: Name, Kontaktdaten, Angaben zum Vorhaben und zum Ort der Leistungserbringung, freiwillig beigefügte Dateien. Betroffenenkategorie: Kunden, die eine Anfrage stellen. Zweck: Ermöglichung von Angeboten für das angefragte Vorhaben.
(2) Rechtsgrundlage. Beide Parteien stützen die erfasste Verarbeitung auf Art 6 Abs 1 lit b DSGVO, die Betreiberin hinsichtlich der paketabhängigen Bevorzugung zusätzlich auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO.
(3) Informationspflichten. Die Information nach Art 13 DSGVO im Erhebungszeitpunkt erfüllt die Betreiberin. Die Information nach Art 14 DSGVO über die Verarbeitung beim Fachbetrieb erfüllt der Fachbetrieb; die Betreiberin übermittelt dessen Angaben nach § 23 Abs 5 Z 3 in seinem Namen. Grund der Zuordnung: nur die Betreiberin steht im Erhebungszeitpunkt mit dem Kunden in Verbindung.
(4) Betroffenenrechte. Anlaufstelle für Betroffene ist die Betreiberin (team@glaserei.or.at). Sie nimmt Anträge nach Art 15 bis 22 DSGVO entgegen, beantwortet sie hinsichtlich der von ihr verantworteten Schritte und leitet sie hinsichtlich der Verarbeitung beim Fachbetrieb unverzüglich an diesen weiter; der Fachbetrieb beantwortet innerhalb von zehn Tagen und unterrichtet die Betreiberin über das Ergebnis. Art 26 Abs 3 DSGVO bleibt unberührt: Betroffene können ihre Rechte gegenüber jeder Partei geltend machen.
(5) Sicherheit, Verletzungen des Schutzes. Jede Partei trifft für ihren Bereich Maßnahmen nach Art 32 DSGVO. Meldungen nach Art 33 DSGVO erstattet die Partei, in deren Bereich die Verletzung eingetreten ist; betrifft sie die erfasste gemeinsame Verarbeitung, erstattet die Betreiberin die Meldung und die Benachrichtigung nach Art 34 DSGVO. Die andere Partei unterstützt unverzüglich.
(6) Weitere Pflichten. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art 35 DSGVO führt die Betreiberin für die erfasste Verarbeitung durch. Auftragsverarbeiter setzt jede Partei für ihren Bereich eigenverantwortlich ein. Eine Übermittlung in Drittländer findet für die erfasste Verarbeitung nicht statt. Verzeichnisse nach Art 30 DSGVO führt jede Partei selbst.
(7) Zweckänderung. Keine Partei darf die erfassten Daten für eigene, über Abs 1 hinausgehende Zwecke verarbeiten, ohne dafür eine eigene Rechtsgrundlage zu haben und die andere Partei zu informieren.
(8) Das Wesentliche der Vereinbarung nach Art 26 Abs 2 DSGVO stellt die Betreiberin den Betroffenen im Bedingungsfall unverzüglich in der Datenschutzerklärung zur Verfügung; es umfasst die Angaben nach Abs 1 bis 4 und die Anlaufstelle.
(9) Innenverhältnis. Art 82 Abs 4 DSGVO bleibt unberührt. Im Innenverhältnis trägt jede Partei den Schaden, der auf einen von ihr verantworteten Verarbeitungsschritt oder auf die Verletzung einer ihr nach dieser Anlage zugewiesenen Pflicht zurückzuführen ist. Ein Regress nach Art 82 Abs 5 DSGVO richtet sich nach diesem Verantwortungsanteil. Eine über den eigenen Verantwortungsanteil hinausgehende Freistellungspflicht wird nicht vereinbart.