Recht, Normen & Sicherheit
12. Juli 2026 Lesezeit: 5 Min.

Dachrinnenreinigung im Mietshaus: Wer ist zuständig? (Stand 2026)

Zwei Arbeiter in Warnwesten reinigen von einer Hubarbeitsbühne aus die Dachrinne eines mehrstöckigen Mietshauses und zeigen die professionelle Dachrinnenreinigung im Mehrparteienhaus.

Im Mietshaus ist für die Dachrinnenreinigung grundsätzlich der Vermieter beziehungsweise die Hausverwaltung verantwortlich, denn die Dachrinne gehört zu den allgemeinen Teilen des Gebäudes und fällt unter die Instandhaltungspflicht des Eigentümers. Bezahlt wird die regelmäßige Reinigung in der Praxis jedoch häufig aus den Betriebskosten, die anteilig auf die Mieter umgelegt werden – vorausgesetzt, sie sind als solche vereinbart und ausgewiesen. Als einzelner Mieter müssen Sie die Reinigung also weder selbst durchführen noch direkt beauftragen; Ihre Aufgabe ist es, Mängel zu melden. In diesem Ratgeber klären wir die Zuständigkeit im Mehrparteienhaus, die Rolle von Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft, die Kostenfrage und die Verkehrssicherungspflicht. Wenn eine Reinigung ansteht, findet die Verwaltung über unser Verzeichnis einen passenden Dachdecker-Fachbetrieb in der Nähe.

Vermieter oder Mieter – wer muss die Dachrinne reinigen?

Die Reinigung der Dachrinne ist eine Frage der Erhaltung des Gebäudes und damit Sache des Eigentümers. Die Dachrinne dient der gesamten Liegenschaft und lässt sich keiner einzelnen Wohnung zuordnen; sie zählt zu den allgemeinen Teilen des Hauses.

Bei einem Mietverhältnis trägt der Vermieter die Erhaltungspflicht für das Gebäude. Für Wohnungen, die dem Mietrechtsgesetz (MRG) unterliegen, ist die Erhaltung der allgemeinen Teile des Hauses ausdrücklich Sache des Vermieters. Der einzelne Mieter ist nur für die Instandhaltung innerhalb seiner Wohnung zuständig – nicht für Dach, Rinne oder Fassade.

Bei Wohnungseigentum obliegt die Erhaltung der allgemeinen Teile der Eigentümergemeinschaft. Die laufende Organisation übernimmt in der Regel die Hausverwaltung, die Kosten werden über die Rücklage beziehungsweise die Bewirtschaftungskosten getragen und nach den Miteigentumsanteilen aufgeteilt.

Merksatz für Mieter: Sie müssen die Dachrinne weder besteigen noch reinigen lassen. Verstopft die Rinne oder läuft sie über, melden Sie den Mangel schriftlich an Vermieter oder Verwaltung – die Veranlassung liegt dort.

Wer zahlt? Betriebskosten und Erhaltung sauber getrennt

Wer die Reinigung veranlasst, ist nicht zwingend derselbe, der sie am Ende zahlt – hier lohnt eine genaue Unterscheidung. Entscheidend ist, ob es sich um eine laufende Wartung oder um eine Erhaltungs- beziehungsweise Reparaturmaßnahme handelt.

  • Regelmäßige Reinigung als Betriebskosten: Die wiederkehrende Dachrinnenreinigung wird häufig den laufenden Betriebskosten zugeordnet und anteilig auf die Mieter umgelegt. Voraussetzung ist, dass die Position im Mietvertrag als Betriebskosten vereinbart und in der jährlichen Betriebskostenabrechnung nachvollziehbar ausgewiesen ist.
  • Reparatur und Erneuerung als Erhaltung: Muss die Rinne repariert, neu ausgerichtet oder ersetzt werden, ist das eine Erhaltungsmaßnahme. Diese Kosten trägt der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft und darf sie nicht als laufende Betriebskosten auf die Mieter abwälzen.

Info-Box: Betriebskosten prüfen. Als Mieter dürfen Sie die Betriebskostenabrechnung einsehen und die zugrunde liegenden Belege verlangen. Taucht eine „Dachrinnenreinigung“ auf, ist die Umlage nur zulässig, wenn es sich tatsächlich um regelmäßige Wartung handelt – nicht um eine einmalige Reparatur. Im MRG-Bereich ist der Katalog der umlagefähigen Betriebskosten gesetzlich geregelt.

Die Rolle von Hausverwaltung und Eigentümergemeinschaft

Im Mehrparteienhaus laufen die Fäden bei der Hausverwaltung zusammen – sie ist für Mieter wie Eigentümer die erste Anlaufstelle. Die Verwaltung organisiert die regelmäßige Kontrolle und Reinigung, beauftragt den Fachbetrieb und rechnet die Kosten korrekt zu.

In einer Eigentümergemeinschaft entscheidet die Gemeinschaft über die Erhaltung der allgemeinen Teile; die Verwaltung setzt die ordentliche Verwaltung um, zu der wiederkehrende Wartung wie die Rinnenreinigung gehört. Größere Maßnahmen können einen Beschluss der Eigentümer erfordern.

Praxistipp: Melden Sie einen Mangel immer schriftlich (E-Mail genügt) und mit Datum an die Verwaltung. So ist dokumentiert, ab wann das Problem bekannt war – das ist wichtig, falls durch verzögertes Handeln ein Schaden entsteht.

Hausverwalter und Handwerker mit Unterlagen besprechen vor einem Mietshaus die anstehende Dachrinnenreinigung und die Zuständigkeiten.

Erstellt mit KI von ChatGPT Image

Verkehrssicherungspflicht und sinnvolle Intervalle

Der Eigentümer trägt nicht nur die Erhaltungspflicht, sondern auch die Verkehrssicherungspflicht für das Gebäude. Aus dieser allgemeinen Sorgfaltspflicht folgt, dass von Dach und Rinne keine Gefahr für Bewohner, Besucher oder Passanten ausgehen darf.

Eine vernachlässigte Rinne kann überlaufen, die Fassade durchfeuchten oder im Winter zu Eiszapfen und herabfallendem Eis führen. Kommt jemand dadurch zu Schaden, kann den Eigentümer eine Haftung treffen. Deshalb liegt es im eigenen Interesse der Verwaltung, für regelmäßige Kontrolle und Reinigung zu sorgen.

  • Übliches Intervall: ein- bis zweimal jährlich, meist im Herbst nach dem Laubfall und im Frühjahr.
  • Häufiger bei starkem Baumbestand rund um das Gebäude.
  • Dokumentation: Ein Wartungsnachweis des Fachbetriebs belegt, dass die Sorgfaltspflicht erfüllt wurde.

Warum ein Fachbetrieb beauftragt wird. Die Reinigung findet in der Höhe statt und verlangt Absturzsicherung und Ausrüstung. Ein Betrieb arbeitet sicher, prüft die Rinne zugleich auf Schäden und stellt einen Nachweis aus. Für die Beauftragung finden Sie auf unserer Leistungsseite zur Dachrinne einen Überblick über den Leistungsumfang.

Handwerker entfernt von einer Leiter aus mit den Händen herbstliches Laub aus der Dachrinne eines Hauses, wie es bei der Dachrinnenreinigung üblich ist.

Erstellt mit KI von ChatGPT Image

Häufige Fragen zur Dachrinnenreinigung im Mietshaus

01 Wer muss im Mietshaus die Dachrinne reinigen?

Die Veranlassung ist Sache des Vermieters beziehungsweise der Hausverwaltung, da die Rinne zu den allgemeinen Teilen des Gebäudes gehört. Der einzelne Mieter muss die Reinigung nicht durchführen, sondern Mängel melden.

02 Darf die Dachrinnenreinigung auf die Mieter umgelegt werden?

Die regelmäßige Reinigung kann als laufende Betriebskosten anteilig umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag vereinbart und in der Abrechnung ausgewiesen ist. Einmalige Reparaturen oder ein Rinnentausch zählen zur Erhaltung und dürfen nicht als Betriebskosten weitergegeben werden.

03 Wie oft muss die Dachrinne im Mehrparteienhaus gereinigt werden?

Als Richtwert ein- bis zweimal jährlich, bei vielen umliegenden Bäumen häufiger. Aus der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers ergibt sich, dass die Rinne funktionsfähig gehalten werden muss.

04 Was kann ich als Mieter tun, wenn die Rinne verstopft ist?

Melden Sie den Mangel schriftlich und mit Datum an Vermieter oder Verwaltung und setzen Sie eine angemessene Frist. Die Beauftragung des Fachbetriebs bleibt Sache der Verwaltung.

05 Wer haftet, wenn durch eine verstopfte Rinne ein Schaden entsteht?

Kommt es durch eine vernachlässigte Rinne zu Schäden, kann den Eigentümer wegen Verletzung der Erhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht eine Haftung treffen – besonders, wenn ein gemeldeter Mangel unbearbeitet blieb.

06 Darf ich als Mieter die Dachrinne selbst reinigen?

Rechtlich ist das nicht verboten, aber nicht empfehlenswert, denn die Erhaltung der Rinne ist Sache des Vermieters und Arbeiten in der Höhe erfordern Absturzsicherung. Verletzen Sie sich bei einer eigenmächtigen Reinigung ohne Auftrag, zahlt in der Regel weder die Gebäude- noch Ihre private Unfallversicherung die Folgen. Zudem haften Sie selbst für Schäden, die durch eine unsachgemäße Reinigung an Rinne oder Fassade entstehen.

Klar geregelt statt liegen gelassen

Im Mietshaus ist die Zuständigkeit klar: Vermieter oder Hausverwaltung veranlassen die Dachrinnenreinigung, die laufenden Kosten können bei entsprechender Vereinbarung über die Betriebskosten getragen werden, Reparaturen bleiben Erhaltungssache des Eigentümers. Mieter sind auf der sicheren Seite, wenn sie Mängel früh und schriftlich melden. Verwaltungen wiederum erfüllen ihre Sorgfaltspflicht am einfachsten mit einem festen Wartungsintervall und einem dokumentierenden Betrieb. Einen geeigneten Betrieb für die Reinigung können Sie über unser Portal finden.

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind der jeweilige Mietvertrag, die konkrete Vereinbarung zu den Betriebskosten und die gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere MRG und WEG).

Dachdecker.or.at Redaktion

Die Fachredaktion des Dachdecker-Netzwerks Österreich vereint Expertise aus Handwerk, Normgebung und Marktanalyse. Gemeinsam mit konzessionierten Fachbetrieben und Sachverständigen bieten wir Hausbesitzern und Profis fundierte, datenbasierte Informationen und Ratgeber rund um Dacheindeckung, Dämmung und sichere Dachkonstruktionen.

Dieser Beitrag wurde von der Redaktion von Dachdecker Netzwerk Österreich erstellt und dient der allgemeinen Information. Er ersetzt keine fachliche Beratung im Einzelfall – wenden Sie sich dafür an einen Fachbetrieb in Ihrer Nähe. Genannte Normen, Werte und Preise entsprechen dem Stand der Veröffentlichung bzw. der letzten Aktualisierung des Beitrags.

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